Stellungnahme des Bürgermeisters zur
Berichterstattung über die konstituierende
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Stellungnahme des Bürgermeisters zur Berichterstattung über die konstituierende
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Schwalmstadt hat sowohl am
Sitzungsabend selbst als auch in der anschließenden Berichterstattung für Aufmerksamkeit
gesorgt. Insbesondere ein Beitrag auf nh24.de enthält aus meiner Sicht inhaltliche
Schwächen und Bewertungen, zu denen ich nachfolgend Stellung nehmen möchte.
Vorbereitung der konstituierenden Sitzung
Eine konstituierende Sitzung ist naturgemäß von wichtigen Formalien geprägt. Zur
Vorbereitung fand bereits Anfang April eine Besprechung statt, zu der ich als Bürgermeister
und die Verwaltung jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter jeder Fraktion eingeladen
haben. Alle Fraktionen waren vertreten.
In dieser Sitzung wurde die mögliche Tagesordnung sowie auch schon mündlich oder
schriftlich eingegangene Wünsche und Anträge der Fraktionen besprochen. Eine solch
fraktionsübergreifende Vorbesprechung ist gerade vor einer konstituierenden Sitzung üblich
und sinnvoll, auch weil es hier – anders als bei regelmäßigen Sitzungen – keine
vorgeschaltete Diskussion in den Ausschüssen gibt. Sie dient dazu, Gemeinsamkeiten zu
identifizieren, unterschiedliche Positionen transparent zu machen und einen
ordnungsgemäßen Sitzungsverlauf vorzubereiten.
Seitens der Verwaltung wurde außerdem darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge vorab
eingereicht werden können. Dies ermöglicht es der Verwaltung, die formalen
Voraussetzungen rechtzeitig zu prüfen und einen reibungslosen sowie rechtssicheren Ablauf
der Sitzung sicherzustellen.
Wahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher
In der Vorbesprechung wurden alle Themen erörtert, die später auf der Tagesordnung der
Sitzung standen. Dazu gehörte auch die Wahl der stellvertretenden
Stadtverordnetenvorsteherinnen und Stadtverordnetenvorsteher.
Dabei wurde dargestellt, dass sich bei drei Stellvertreterposten nicht alle Fraktionen in
diesem Gremium wiederfinden würden. Nach kurzer Beratung gab es den Vorschlag, die
Zahl der Stellvertreter auf vier zu erhöhen. Dabei wurden SPD, GRÜNE, BfS und FREIE
WÄHLER genannt. CDU und FDP hatten signalisiert auf einen Stellvertreterposten zu
verzichten, die FREIEN WÄHLER wollten den Vorschlag in der Fraktion besprechen und
eine Rückmeldung geben. Zudem wurde besprochen, dass ein gemeinsamer Wahlvorschlag
zielführend sein könne.
Vor diesem Hintergrund war diese Information auch bei den FREIEN WÄHLERN vorhanden.
Ich bin daher überrascht über die Darstellung in dem Bericht, die FREIEN WÄHLER seien in
diesem Zusammenhang übergangen worden, da dies nicht zutreffend ist.
Antrag zur Verkleinerung des Magistrats
Auch der Antrag der FREIEN WÄHLER zur Verkleinerung des Magistrats wurde bereits in
der Vorbesprechung thematisiert. In der Besprechung wurde signalisiert, dass die derzeitige
Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte beibehalten werden solle.
Der Antrag wurde anschließend in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Die
Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER, einschließlich der
vorgetragenen Rechenbeispiele, erfolgten mündlich. Aufgrund der Komplexität der
Darstellung war es auch mir als Bürgermeister in der Sitzung nicht ohne Weiteres möglich,
unmittelbar dezidiert dazu Stellung zu nehmen oder mögliche Korrekturen vorzunehmen.
Dies möchte ich nun im Nachgang tun.
Der Magistrat ist ein Kollegialgremium bzw. das Verwaltungsorgan einer Kommune. Alle
Stadträtinnen und Stadträte haben (genau wie der Bürgermeister) einen Amtseid
abzuleisten, die „Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch“ auszuführen – somit spielt die
Parteizugehörigkeit in diesem Gremium nur eine untergeordnete Rolle. Nach § 44 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird nur eine Mindestzahl von zwei Stadträten
gefordert, womit der Magistrat aus dem Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat und einem
weiteren Stadtrat bestehen würde. Die tatsächliche Anzahl wird durch die Hauptsatzung
geregelt, die von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Die Stadträtinnen
und Stadträte werden aufgrund schriftlich vorzulegender Wahlvorschläge aus der Mitte der
Stadtverordnetenversammlung gem. § 55 HGO schriftlich und geheim von den
Stadtverordneten gewählt. Die Sitzzuteilung erfolgt dann in entsprechender Anwendung der
Vorschriften des Hessischen Kommunalwahlgesetzes, wonach das sog. Hare-Niemeyer-
Verfahren zur Anwendung kommt.
Nur in dem Fall, in dem sich in der konstituierenden Sitzung Stadtverordnete bzw.
Fraktionen, die gemeinsam eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung bilden, auf
einen gemeinsamen Wahlvorschlag für den Magistrat verständigen – umgangssprachlich
spricht man dann von einer Koalition oder festen Zusammenarbeit – kann die sogenannte
Mehrheitsklausel gemäß § 55 Abs. 4 HGO in Verbindung mit § 22 Abs. 4 KWG
(Kommunalwahlgesetz) greifen. In diesem Fall muss diese Mehrheit unabhängig von der
Sitzberechnung nach Hare-Niemeyer auch im Magistrat abgebildet werden. Da es aber
keinen solchen Wahlvorschlag in der konstituierenden Sitzung der Stadt Schwalmstadt gab,
greift die sog. Mehrheitsklausel nicht.
Die den Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER zugrunde liegende
Annahme, der Magistrat müsse jederzeit die wechselnden Mehrheitsverhältnisse der
Stadtverordnetenversammlung abbilden, findet sich folglich so nicht in den maßgeblichen in
Hessen geltenden, gesetzlichen Regelungen wider. In der Praxis wird die „unparteiische
Ausübung der Amtspflichten“ durch die Stadträtinnen und Stadträte – ohne zuviel aus den
nichtöffentlichen Sitzungen zu berichten – sehr ernst genommen, so dass die Beispiele des
Fraktionsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER die Realität zumindest in Schwalmstadt nicht
abbilden.
Insofern sind die Zahlen bzw. die Größe des Magistrats keine „Zahlen mit politischer
Sprengkraft“, genauso wird der „Wählerwille nicht verzerrt“. Mit diesen plakativen
Formulierungen wird nach meiner Ansicht bewusst Stimmung gemacht.
Umgang mit Sprache bzw. Trennung von Berichterstattung und Meinung
Aus meiner Sicht fehlt dem Artikel an mehreren Stellen die journalistische Sorgfalt – sowohl
in der Darstellung der Situation als auch in der sprachlichen Formulierung. Der Autor
vermischt Sachverhaltsdarstellung und eigene Meinung, dies unterscheidet den Beitrag
deutlich von anderen Berichterstattungen, etwa derjenigen in der HNA.
Hinsichtlich der Frage der Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des
Stadtverordnetenvorstehers wurde offenbar nur die Einschätzung des Fraktionsvorsitzenden
der FREIEN WÄHLER eingeholt, weder der Bürgermeister noch die anderen
Fraktionsvorsitzenden wurden um Stellungnahme gebeten. Auf Basis dieser einseitigen
Information wurde die „Inklusion der politischen Kultur“ in Schwalmstadt in Frage gestellt.
Besonders kritisch sehe ich in diesem Zusammenhang den Satz „so geht man andernorts
mit der AfD um“. Dieser Satz – das ist wichtig – wurde während der Sitzung von keinem
Beteiligten geäußert, sondern ist eine Bewertung des Autors für einen Sachverhalt, der nach
meiner Einschätzung völlig unzureichend recherchiert worden ist. Diese Aussage entbehrt
somit jeder Grundlage und diskreditiert die beteiligten Fraktionen. Viele Kommentare
beziehen sich direkt oder indirekt hierauf.
Bewertung des Bürgermeisters
Ich habe lange überlegt, ob ich auf den Artikel mit einer Stellungnahme reagieren sollte. Als
Bürgermeister erachte ich die Presse- und Meinungsfreiheit als ein zentrales und wichtiges
Gut in der heutigen Zeit. Sachlich dargestellte und gut recherchierte Informationen sind
essentiell für die öffentliche Meinungsbildung. Die Meinungs- und Pressefreiheit gehört zu
den Grundpfeilern der Demokratie und ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Für
Journalistinnen und Journalisten gelten nicht nur besondere Rechte, sondern auch
berufsspezifische Pflichten. Der Pressekodex des Deutschen Presserates legt Richtlinien für
die journalistische Arbeit fest und gilt als freiwillige Selbstverpflichtung der Medien in
Deutschland – auch Online-Medien können sich der freiwilligen Selbstverpflichtung
anschließen. Selbstverständlich hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, politische
Vorgänge zu kommentieren und die eigene Meinung zu äußern.
Ich habe mich dennoch für diesen ungewöhnlichen Weg einer öffentlichen Stellungnahme
entschieden, da hier durch eine in meinen Augen einseitige Berichterstattung ein Bild vom
politischen Umgang in der Stadt Schwalmstadt gegeben wird, welches so nicht von der
Mehrheit der Beteiligten wahrgenommen wird. Gerade in der heutigen Zeit müssen wir
sorgfältig mit Sprache umgehen. Zugespitzte politische Bewertungen sind legitim, sollten
aber klar als Meinung gekennzeichnet und von der sachlichen Berichterstattung getrennt
werden.
Dabei sollte nicht vergessen werden, dass alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf
kommunaler Ebene ehrenamtlich tätig sind. Sie investieren viel Zeit, Kraft und Engagement
für die Stadt Schwalmstadt.
Die Aussage des Verfassers, es gehe „nicht mehr um den Wählerwillen, solange es Kniffe
gibt, das Ergebnis passend zum Partei-Ego zu gestalten“, empfinde ich deshalb als höchst
unangemessen. Sie ist ein Schlag ins Gesicht all jener ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen
und Mandatsträger, die sich auf kommunaler Ebene für Schwalmstadt einsetzen. Das ist in
meinen Augen nicht akzeptabel.
Demokratie lebt von Kritik, Debatte und auch von klaren Worten. Sie lebt aber ebenso von
Fairness, Genauigkeit und Respekt gegenüber den Menschen, die Verantwortung
übernehmen, vor allem im Bereich der ehrenamtlichen Kommunalpolitik. Dies schließt auch
die Presse und die mediale Berichterstattung mit ein.
Eine Vergrößerung um gerade einmal 90 m² für rund 600.000 € steht für uns in keinem angemessenen Verhältnis – zumal die steigenden Unterhalts- und Betriebskosten noch gar nicht eingerechnet sind.
Unsere Straßen werden 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag genutzt.
Ein Nichtschwimmerbecken hingegen etwa 50 Tage im Jahr für jeweils rund 10 Stunden.
Das zeigt deutlich: Hier fehlt die Verhältnismäßigkeit. Wer sich den Zustand mancher Straßen anschaut, sieht schnell, wo Investitionen dringender gebraucht werden.
Und bei einer Haushaltsverfehlung von knapp 300.000 € zusätzlich weitere 600.000 € auszugeben, die nicht vorhanden sind, halten wir für äußert fraglich.
Wir sind nicht gegen das Schwimmbad – aber für eine klare Prioritätensetzung und einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld.
Prioritätensetzung mal anders

Gestern Abend fand unsere Mitgliederversammlung statt, bei der wir die Liste für die Kommunalwahl sowie die Ortsbeiräte gewählt haben.
Mit einer engagierten Kandidatenliste wollen wir gemeinsam Verantwortung übernehmen und Schwalmstadt aktiv und zukunftsorientiert gestalten.
Besonders freut uns dabei der Zuwachs sowohl an erfahrenen Kandidatinnen und Kandidaten als auch an jungen, motivierten Menschen, die neue Ideen und
Perspektiven einbringen.
Seit wir im Stadtparlament vertreten sind ist spürbar mehr Ruhe und Sachlichkeit ins Parlament eingekehrt – ein Kurs, den wir konsequent fortsetzen möchten.
Gefreut hat uns der Besuch der FWG Schwalm-Eder-Fraktion. Offene Gespräche, erste Annäherungen und die Perspektive auf weiteren Austausch - so geht Politik auf Augenhöhe.
Gemeinsam. Verantwortungsvoll. Zukunftsorientiert.
Kommunalwahl – wir sind bereit!

Verschmutze Bereiche müssen gereinigt werden und die Verursacher müssen durch Ansprache dazu gebracht werden, zukünftig Ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Die BfS setz sich mit Vorschlägen, Anträgen und Eigeninitiative dafür ein, dass sich hier die Situation verbessert.
Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit












Leerstand
Für uns als BfS ist der, in vielen Orten zunehmende Leerstand nur durch ein aktives Leerstandsprogramm zu verbessern.
Anstatt darauf zu warten, dass interessierte Investoren oder junge Familien auf die Idee kommen, sich von selbst um die eine oder andere leerstehende Immobilie zu bewerben, muss die Stadt durch Werbung und öffentliche Ansprache aktive auf potentielle neue Eigentümer zugehen. Förderprogramme aber auch die Unterstützung bei Behördenfragen und Finanzierungsmöglichkeiten können helfen, dass Schwalmstadt sich von anderen Kommunen abhebt.
Schwalmstadt ist schön und hat sehr viel zu bieten. Eine außerordentlich gute Kita-Betreuung, überdurchschnittliche Nahversorgung, hervorragende Schulen, Sport- und Kulturprogramme sind vorhanden, können aber auch noch gestärkt werden.
Junge Familien und ansprechende Gewerbebetriebe, die anstelle von verfallenen Gebäuden einziehen, sind ein Garant für eine lebenswerte Stadt. Die BfS setzt sich für die Umsetzung dieser Ziele ein.


















Schulschließung in Allendorf
Schulschließungen im Kreis Schwalm-Eder:
Auswirkungen, Kritik und Lösungsansätze
Schwalmstadt, 25. Juli 2024 – Drei Schulen im Kreis Schwalm-Eder stehen vor der Schließung. Betroffen sind die Brüder-Grimm-Schule in Schwalmstadt-Allendorf, die Grundschule in Knüllwald-Rengshausen und die Elsa-Brändström-Schule in Homberg (Efze). Dies könnte Realität werden, wenn der Schulentwicklungsplan in der Septembersitzung des Kreistags verabschiedet wird.
Die BfS "Bürger für Schwalmstadt" äußert sich kritisch gegenüber den geplanten Schließungen, insbesondere der Grundschule in Allendorf Landsburg. "Gerade im ländlichen Bereich ist eine Grundschule wichtig", betont der Fraktionsvorsitzende der BfS „Georg Stehl“. Die Schließungen könnten längere Schulwege für die Kinder und eine Schwächung der ländlichen Infrastruktur zur Folge haben.
Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden, schlägt die BfS vor, die Schulen durch verstärkte Kooperationen und innovative Bildungskonzepte zu erhalten. Ein Lösungsansatz könnte die Nutzung gemeinsamer digitaler Lernplattformen und eine engere Zusammenarbeit mit Nachbarschulen sein, um Ressourcen zu bündeln und den Schulbetrieb wirtschaftlicher zu gestalten.
Die Hoffnung bleibt, dass die Schließungen nicht vollzogen werden und der Kreistag diese Lösungsansätze in Betracht zieht. Die Diskussion um den Schulentwicklungsplan wird mit Spannung erwartet.
Die Bürger für Schwalmstadt werden sich für den Erhalt der Schule einsetzen und sichern den Eltern ihre Unterstützung zu.
Foto©Johanna Baumgart

Klausurtagung 2023
Liebe Schwalmstädter Bürger,
am Freitag, 10.11.2023 haben wir an einer ganztägigen Klausurtagung teilgenommen mit Bürgermeister, Magistrat und anderen Fraktionsvorsitzenden und darüber beraten und ausgetauscht, wie sich Schwalmstadt weiter entwickeln soll. Das Thema Haushalt war ein großer Punkt, wo uns viele Positionen und Inventionen vorgestellt worden sind. Es waren durchweg positive Gespräche mit klaren Erkenntnissen sowie Entscheidungen was wir in Schwalmstadt umsetzen möchten und was nicht.
Der Vortrag zum Innenstadtentwicklungskonzept, war durchweg positiv, die Umsetzung beginnt 2024.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Stehl
Fraktionsvorsitzender

Anfrage Europabad
Herrn Bürgermeister
Tobias Kreuter
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt
Schwalmstadt, 04.10.2023
Betr. Anfrage Europabad
Sehr geehrter Bürgermeister Kreuter,
aus den öffentlichen Medien mussten wir erfahren, dass es zum einen weitere
Verzögerungen bei der Wiedereröffnung und zum anderen erhebliche Defizite bei den Planungen und Ausschreibungen der Arbeiten des Europabades gibt.
Somit ergeben sich für uns folgende Fragen:
- Mit wieviel Mehrkosten zur ursprünglichen Planung müssen wir rechnen und wieviel Euro davon entfallen auf die Stadt Schwalmstadt?
- Wer ist für die „offensichtlich nicht frei gegebene“ Kletterwand verantwortlich, wer hatte die Bauüberwachung inne und wer hat diese Leistungen beauftragt?
- Können hier Regressforderungen gegenüber der Bauüberwachung gestellt werden? Wenn Sie der Meinung sind, dass dies nicht praktikabel ist, dann bitten wir um ausführliche Begründung.
- Wann haben Sie von den Fehlplanungen/ Falschbeauftragungen der Kletterwand erfahren und warum sind die Fraktionen darüber nicht von Ihnen in Kenntnis gesetzt worden?
- Gibt es einen verlässlichen Wiedereröffnungstermin für das Europabad?
Wir bitten um mündliche Beantwortung in der Stadtverordnetensitzung 12.10.2023.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Stehl
Fraktionsvorsitzender BfS

BfS fordert gebührenfreie KITA-Betreuung
BfS fordert gebührenfreie KITA-Betreuung
FREIE WÄHLER und BfS fordern 6 Stunden gebührenfreie KITA-Betreuung
in hoher Qualität
In einem gemeinsamen Antrag an die Stadtverordnetenversammlung fordern die „FREIE WÄHLER Schwalmstadt“ und die „Bürger für Schwalmstadt“ echte gebührenfreie Bildung für die Kita-Kinder unserer Stadt. Vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt müssen 6 Stunden täglich gebührenfrei sein, erklärt der Fraktionsvorsitzende der BfS Georg Stehl.
Die Mitglieder der Partei FREIE WÄHLER sind sich der besonderen Verantwortung der frühkindlichen Bildung bewusst und unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ein qualitatives und quantitatives Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder und Familien wird entscheidend sein, in welchem Ort Familien ihren Lebensmittelpunkt zukünftig wählen.

Zeit für Veränderung
Gründung der BfS-Schwalmstadt
Georg Stehl geht als Fraktionsvorsitzender der BfS in die erste Legislaturperiode, die weiteren Mitglieder der BfS – Fraktion sind Dieter Dötenbier, Hildegard Oberländer und Thorsten Pfau. Fraktionsgeschäftsführer ist Reinhard Bauer.
Wir sind für die Legislaturperiode bestens aufgestellt, durch das breite Spektrum der Qualifikationen der Fraktionsmitglieder, des Weiteren ist eine gesunde Mischung der
Altersgruppen vorhanden. Zudem sind alle eng mit Schwalmstadt verbunden, wir freuen uns auf die konstruktive Arbeit der nächsten 5 Jahre und werden alles zum Wohle von Schwalmstadt und deren Bürger tun.

